Häufig gestellte Fragen:
Hier finden Sie Antworten auf häufige Fragen rund um Behandlung, Ablauf und Organisation.
Wie läuft eine Psychotherapie bei Ihnen ab?
Sie können uns per E-Mail kontaktieren, um eine psychotherapeutische Sprechstunde oder ein Erstgespräch anzufragen.
Zu Beginn finden in der Regel probatorische Sitzungen statt, in denen ein erster Überblick über die Situation, das Anliegen und den möglichen Behandlungsbedarf gewonnen wird. Im weiteren Verlauf kann eine Kurzzeittherapie beantragt werden. Diese umfasst in der Regel 12 Sitzungen für das Kind oder den Jugendlichen sowie zusätzliche Bezugspersonenstunden. Die Sitzungen finden meist wöchentlich statt. Je nach Bedarf kann die Behandlung anschließend weitergeführt werden.
Brauche ich eine Überweisung?
Nein, eine ärztliche Überweisung ist in der Regel nicht erforderlich. Für eine psychotherapeutische Sprechstunde oder ein Erstgespräch können Sie uns direkt per E-Mail kontaktieren. Ob und wann eine Aufnahme möglich ist, besprechen wir im weiteren Verlauf individuell.
Wie lange dauert eine Psychotherapie?
Die Dauer einer Psychotherapie ist individuell und hängt von der jeweiligen Situation, dem Behandlungsbedarf und den Therapiezielen ab. Im Verlauf der ersten Gespräche lässt sich meist besser einschätzen, welcher Umfang sinnvoll ist. Je nach Alter und Anliegen können auch Elterngespräche oder begleitende Familiengespräche Teil der Behandlung sein.
Wer übernimmt die Kosten?
Die Kostenübernahme richtet sich nach dem jeweiligen Versicherungsstatus.
Gesetzlich Versicherte
Die psychotherapeutische Behandlung kann in der Regel über die gesetzliche Krankenkasse abgerechnet werden, sofern die Voraussetzungen für eine Kostenübernahme vorliegen.
Privatversicherte
Auch privat Versicherte können behandelt werden. Die Erstattung richtet sich nach dem individuellen Tarif und den vertraglich vereinbarten Leistungen der privaten Krankenversicherung. Je nach Versicherung und Tarif ist es möglich, dass nicht alle Kosten vollständig übernommen werden und ein Eigenanteil entsteht.
Beihilfe
Auch eine Abrechnung über die Beihilfe ist grundsätzlich möglich. Der Umfang der Erstattung richtet sich nach den jeweils geltenden Beihilfevorschriften und den individuellen Voraussetzungen.
Selbstzahler
Eine Behandlung auf Selbstzahlerbasis ist ebenfalls möglich.
Wichtiger Hinweis
Wir empfehlen, die konkrete Kostenübernahme vor Beginn der Behandlung direkt mit Ihrer Krankenversicherung oder Beihilfestelle zu klären. Bei Fragen zum Ablauf können Sie uns gerne per E-Mail kontaktieren.